Fahrradzulage: Sie steigt bald (Bereiten Sie Ihre Fahrten vor!)
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Fahrradzulage: Sie steigt bald (Bereiten Sie Ihre Fahrten vor!)

07 Juli 2026
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Immer mehr von Ihnen lassen den Transporter oder das Auto in der Garage, um mit dem Fahrrad zum Depot des Unternehmens oder zu Ihren festen Baustellen zu fahren. Ob um den morgendlichen Stau zu vermeiden, fit zu bleiben oder etwas für das Klima zu tun – das ist eine hervorragende Gewohnheit.

Die gute Nachricht ist, dass das Branchenabkommen der PK 124 beschlossen hat, Ihre körperliche Anstrengung besser zu belonen, indem der Betrag Ihrer Kilometererstattung erhöht wird. Hier ist alles, was Sie wissen müssen, um Ihre nächsten Fahrten vorzubereiten.

Wie hoch ist der neue Betrag?

Die Sozialpartner haben die Zahlen nach oben korrigiert, um die Nutzung des Fahrrads noch attraktiver zu machen:

  • 0,32 € pro gefahrenem Kilometer: Dies ist der neue Betrag der Kilometerpauschale, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt wird.

  • Inkrafttreten am 1. Oktober 2026: Diese Erhöhung wird ab dem Herbst obligatorisch. Das ist der ideale Zeitpunkt, um Ihre üblichen Routen zu überprüfen oder zu berechnen, was Ihnen das einbringen kann.

Wie wird das konkret berechnet?

Das Prinzip ist einfach, erfordert aber ein Minimum an Organisation:

  1. Hin- und Rückfahrt: Die Zulage deckt die genaue Strecke ab, die Sie zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz (dem Depot des Unternehmens oder der Baustelle, wenn Sie direkt dorthin fahren) zurücklegen, und zwar sowohl für den Hin- als auch für den Rückweg.

  2. Praktisches Beispiel: Wenn Sie 10 Kilometer von Ihrem Depot entfernt wohnen, legen Sie 20 Kilometer pro Tag zurück. Bei 0,32 € pro Kilometer macht das 6,40 € netto pro Arbeitstag. Bei einem vollen Monat (ca. 20 Arbeitstage) entspricht dies einem steuerfreien Bonus von 128 € netto direkt in Ihrer Tasche.

  3. Welche Art von Fahrrad? Alle Fahrräder sind zugelassen: Rennrad, Mountainbike, klassisches Stadtrad oder E-Bike (einschließlich Speed-Pedelecs).

Mit anderen Vorteilen kumulierbar?

Die Frage wird auf der Baustelle oft gestellt: "Verliere ich meine anderen Zulagen, wenn ich mit dem Fahrrad komme?" Die Antwort lautet Nein. Die Fahrradzulage wird zusätzlich zu Ihren üblichen Ansprüchen gewährt. Wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrrad zum Depot fahren und dann in den Transporter des Unternehmens einsteigen, um zu einer entfernten Baustelle zu gelangen, muss Ihr Chef Ihnen weiterhin Ihre übliche Mobilitätsentschädigung für den Teil der Strecke zahlen, den Sie im Transporter zurücklegen.

📝 Tipp: Um dieses Geld ab Oktober zu erhalten, müssen Sie Ihre Fahrten offiziell Ihrem Chef oder dem Sozialsekretariat des Unternehmens melden. In der Regel reicht es aus, eine einfache Erklärung auf Ehre auszufüllen, in der die genaue Entfernung Ihrer Strecke und die Anzahl der Tage, an denen Sie Ihr Fahrrad nutzen, angegeben sind. Lassen Sie dieses Dokument nicht liegen, es ist Geld, das Ihnen zusteht!

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